Spendenbericht 2020/2021

Mehr Infos: www.spendenrat.de VERPFLICHTUNG ZUR TRANSPARENZ Die Regeln sind unter anderem: 1 Wir beachten Zweckbindungen durch Spender. 2 Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt, wird unterlassen. 3 Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Ge- schenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmit- telbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder die mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind. 4 Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung und den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zu­ wendungen. 5 Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde in Bezug auf den ge- meinnützigenBereich gegenüber demDeutschen Spendenrat e.V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO). 6 Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Regelungen zum Daten- schutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten. 7 Wir veröffentlichen den Hinweis auf die Mitgliedschaft im Deut- schen Spendenrat e.V. sowie die damit verbundene Selbstver- pflichtungserklärung und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugänglicher Stelle auf unserer Website und in unserem Jahresbericht. Als Mitglied des Deutschen Spendenrats e. V. hat das CJD die Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen unterzeichnet und verpflichtet sich damit, dessen Regeln einzuhalten. 26

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